Wenn die Konfliktparteien aus verschiedenen Ländern stammen und es zu einem Gerichtsverfahren kommt, findet internationales Prozessrecht Anwendung. Wurden keine Vereinbarungen darüber getroffen, welches Recht anwendbar ist? Dann entscheidet der Richter, welches Recht Anwendung findet. Ist deutsches Recht anwendbar? Dann sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen.
Unsere zweisprachigen Spezialisten sind mit internationalem Prozessrecht sowie den jeweiligen Verfahren in den Niederlanden und Deutschland bestens vertraut. Selbstverständlich bevorzugen sie eine außergerichtliche Einigung. Sollte dies nicht möglich sein, prüfen unsere Anwälte die Optionen in beiden Ländern und beraten Sie hinsichtlich des optimalen Vorgehens. Falls ein Verfahren in Deutschland notwendig wird, behalten sie den Überblick und tragen konstruktiv zur Entwicklung der besten Prozessstrategie bei.