Steuerbefreiungen für die Unternehmensnachfolge in Deutschland
In Deutschland gilt für Unternehmensübertragungen mit einem Wert von bis zu 26 Millionen Euro eine Befreiung von 85 % bis 100 % der Schenkungs- und Erbschaftsteuer. Es gelten jedoch Bedingungen, wie beispielsweise die Fortführung des Unternehmens (für fünf bzw. sieben Jahre) sowie bestimmte Vermögens- und Lohnkostenanforderungen. Aufgrund dieser Lohnkostenanforderungen darf die Gesamtlohnsumme der Beschäftigten während der Fortführungsphase nicht wesentlich sinken. Kleinbetriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten sind von der Lohnkostenanforderung befreit.
Bei Unternehmensübertragungen über 26 Millionen Euro gelten zusätzliche Bedingungen, wie beispielsweise eine Vermögenssteuerprüfung.