Anders als in den Niederlanden ist in Deutschland ein unbefristeter Arbeitsvertrag die Regel. Ein befristeter Vertrag ist zulässig, jedoch nur für eine Laufzeit von maximal zwei Jahren. Eine längere Laufzeit ist nur bei Vorliegen eines besonderen Sachgrundes möglich, beispielsweise bei einem Projekt oder der Vertretung einer erkrankten oder schwangeren Mitarbeiterin. In beiden Fällen muss die Befristung vorab schriftlich festgehalten werden. Eine vorzeitige Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags ist nur möglich, wenn dies vereinbart wurde oder im geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist.
Um auf dem deutschen Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu sein, empfiehlt es sich daher, möglichst unbefristete Verträge anzustreben. Dies sollte in der Regel kein Problem darstellen, da eine sechsmonatige Probezeit möglich ist und das Kündigungsrecht in Deutschland in vielen Fällen deutlich flexibler ist als in den Niederlanden (siehe Punkt 4).