1. Registrierung bei der Handwerkskammer
In Deutschland ist eine vergleichsweise große Anzahl von Berufen und Tätigkeiten reglementiert. Das bedeutet, dass sie nicht ohne Ausbildung oder Erfahrung ausgeübt werden dürfen. In den Niederlanden gilt dies beispielsweise für Ärzte und Anwälte, in Deutschland aber auch für bestimmte Handwerksberufe, etwa im Baugewerbe. Eine Liste dieser reglementierten Berufe in Deutschland finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission .
Auch wenn Sie in den Niederlanden ansässig sind und diese Tätigkeiten nur vorübergehend in Deutschland ausüben möchten, müssen Sie dies berücksichtigen. In vielen Fällen müssen Sie Ihre Mitarbeiter vorab bei einer sogenannten Handwerkskammer anmelden.