Inkassoverfahren in den Niederlanden
In bestimmten Fällen ist es beispielsweise möglich, in den Niederlanden ein Inkassoverfahren einzuleiten. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Sie in den Niederlanden gearbeitet haben oder wenn der Vertrag oder die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zuständigkeit der niederländischen Gerichte vorsehen. Sie können dann ein vereinfachtes Inkassoverfahren einleiten oder beim Gericht die Genehmigung zur Anordnung einer einstweiligen Pfändung beantragen.
Ist das niederländische Gericht in Ihrem Fall nicht zuständig? Zum Beispiel, weil Sie Ihre Geschäfte über Ihre deutsche GmbH abgewickelt haben und deutsches Recht Anwendung findet? Unter Umständen ist es dennoch möglich, in den Niederlanden zu klagen, etwa durch Abtretung (Übertragung) der Forderung an eine niederländische Partei, die ein niederländisches Verfahren einleiten kann.