Welches Gesetz findet Anwendung?
Wenn Sie einen Vertrag mit einem deutschen Unternehmen abschließen, kann sich die Frage stellen, welches Recht auf diesen Vertrag Anwendung findet: niederländisches oder deutsches Recht? Sofern Sie diesbezüglich keine Vereinbarungen im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen haben, findet sich die Antwort in einer europäischen Verordnung (Rom-I-Verordnung). Diese Verordnung legt fest, dass das Recht des Landes Anwendung findet, in dem der Lieferant seinen Sitz hat. Liefern Sie also ein Produkt oder eine Dienstleistung an einen deutschen Kunden, gilt grundsätzlich niederländisches Recht.
Betreiben Sie Direktvertrieb (B2C)? In diesem Fall kann unter bestimmten Umständen auch deutsches Recht Anwendung finden. Unabhängig davon, welches Recht anwendbar ist, müssen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch in jedem Fall den Bestimmungen des deutschen Verbraucherrechts entsprechen.
Wiener Kaufrechtsübereinkommen (CISG)
Liefern Sie bewegliche Güter an einen Geschäftskunden (B2B)? Dann sollten Sie die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (CISG) beachten. Dieses Übereinkommen enthält unter anderem Regelungen zur Beschaffenheit, Bezahlung, Lieferung und Vertragswidrigkeit von Waren sowie zur Auflösung von Kaufverträgen. Das CISG definiert übrigens auch den Begriff „bewegliche Güter“. Das bedeutet, dass selbst Verträge, die Sie in den Niederlanden als Bauverträge einstufen würden – beispielsweise im Bereich Fertigteilbau –, unter bestimmten Voraussetzungen unter das CISG fallen können.
Das CISG findet nur dann keine Anwendung, wenn Sie die Anwendbarkeit dieses Übereinkommens im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen haben.
Bitte beachten Sie: Insbesondere für Verkäufer kann es von Vorteil sein, das Wiener Kaufrechtsübereinkommen nicht auszuschließen. Es ist wichtig, dass Sie sich vor grenzüberschreitenden Geschäften diesbezüglich beraten lassen.