Welches Gesetz findet Anwendung?
Wenn Sie einen Mitarbeiter in Deutschland kündigen möchten, ist es wichtig, zunächst das anwendbare Recht zu klären. Üblicherweise enthält der Arbeitsvertrag eine sogenannte Rechtswahlklausel. Diese legt fest, welches Recht auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Wurde keine Rechtswahl vereinbart? Dann gilt das Arbeitsrecht des Landes, in dem die Arbeit üblicherweise verrichtet wird. Ist dies Deutschland? Dann gilt deutsches Recht.
Bitte beachten Sie: Wurde in der Rechtswahlklausel niederländisches Recht gewählt, können dennoch einige zwingende Bestimmungen des deutschen Rechts auf die Kündigung Anwendung finden. Lassen Sie sich daher auch in einem solchen Fall unbedingt beraten.